Rechtsprechung
VK Brandenburg, 23.07.2002 - VK 41/02 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Überprüfung des Vergabeverfahrens betreffend den Umbau einer denkmalgeschützten SS-Kaserne zu einer Fachhochschule der Polizei; Anforderungen an die Bestimmtheit der Ausschreibungsbedingungen; Bestimmung der Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Rüge im Rahmen der ...
Verfahrensgang
- VK Brandenburg, 23.07.2002 - VK 41/02
- VK Brandenburg, 23.07.2002 - VK 39/02
- OLG Brandenburg, 28.11.2002 - Verg W 8/02
- VK Brandenburg, 31.01.2003 - VK 37/02
- OLG Brandenburg, 19.09.2003 - Verg W 4/03
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Brandenburg, 28.11.2002 - Verg W 8/02
Nachprüfungsantrag zulässig bei "anonymer" Verbandsrüge?
Verg W 8/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht VK 37/01 / VK 39/02 / VK 41/02 Vergabekammer des Landes Brandenburg.Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluß der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 23.07.2002 - VK 37/02; VK 39/02; VK 41/02 - aufgehoben.
Nach der Vorbemerkung zur Leistungsbeschreibung (Bl. 83-86 VK 41/02) ist in Los 1 der Um- und Ausbau der Fachhochschule sowohl für 150 Anwärter pro Jahrgang (Variante A) als auch für 280 Anwärter pro Jahrgang (Variante B) pro Jahrgang beschrieben.
Die Auftraggeberin informierte, wiederum mit Schreiben vom 20.6.2002, auch die Antragstellerin zu 3.), daß ihr Angebot ausgeschlossen werde, weil es unzulässige Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthalte und unvollständig sei (Bl. 433-434 VK 41/02).
- OLG Brandenburg, 19.09.2003 - Verg W 4/03
Funktionale Leistungsbeschreibung: Notwendiger Inhalt des Angebotes
Verg W 4/03 Brandenburgisches Oberlandesgericht 005 VK 39/02 und VK 41/02 Vergabekammer des Landes Brandenburg.Unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde der Beigeladenen wird auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu 3. der Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 31.1.2003 (VK 39/02 und VK 41/02) teilweise abgeändert und neu gefasst.
bzw. 2.7.2002 das Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer ein (VK 39/02 und VK 41/02).
- OLG Brandenburg, 19.09.2003 - VK 39/02 Unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde der Beigeladenen wird auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu 3. der Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 31.1.2003 (VK 39/02 und VK 41/02) teilweise abgeändert und neu gefasst.
bzw. 2.7.2002 das Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer ein (VK 39/02 und VK 41/02).
- VK Brandenburg, 31.01.2003 - VK 37/02
Kein Rechtsschutzbedürfnis bei mangelnder Antragsbefugnis
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft VK 37/02 VK 39/02 VK 41/02.